§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
(1)Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von drei Wochen annehmen.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
§ 2 Preise und Zahlung
(1) Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
§ 3 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(3) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
(2) Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
§ 5 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 4 Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.
(2) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
(3) Unerlaubte und nicht abgesprochene Montagen / Demontagen führen zum sofortigen Garantieverlust.
§ 6 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(3) Bei etwaigen aus dem verwendeten Text- und Bildmaterial resultierenden Rechtsstreiten mit Dritten wird Sasportas 2 UG nicht haften.
(4) Sollte der Kunde aus dem Auftragsverhältnis vorzeitig zurücktreten, so muss der Kunde 90% der Gesamtkosten der bisher erbrachten Leistung bis zum Kündigungsdatum zahlen. Eine Arbeitsstunde der Sasportas 2 UG beträgt 100,00 Euro zzgl. gesetzliche MwSt.
(5) Sasportas 2 UG haftet nicht für den Inhalt, der von ihr verkauften Produkte. Auf die Angaben der Herrsteller wurde hingewiesen.
(6) Haftungsausschluss: Sollte das hier angegebene Projekt durch Entwicklungsschwierigkeiten oder Schwierigkeiten der Machbarkeit scheitern, so ist Sasportas 2 UG in keiner Weise für jegliche Verluste oder jegliche andere Anforderungen zu belangen bzw. zu verklagen.
Der Auftraggeber verzichtet auf jegliche solchen Optionen mit dem Abschluss dieses Vertrages bzw. mit der Zahlung der Rechnung.
(7) Die aufgeführte Arbeiten in Ihre Rechnung werden ausgeführt. Jede zusätzliche Leistung, die in nicht angegeben ist, wird mit einer zusätzlichen Zahlung von 100,00 € pro Arbeitsstunde berechnet.
(8) Textinhalte und Bilder werden vom Käufer geliefert, diese werden in Rahmen dieses Vertrages einmalig implementiert. Eine Änderung der hier nicht vereinbarten Anforderungen ist mit zusätzlichen Arbeitskosten verbunden.
(9) Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen, Leben, Gesundheit oder Körper betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfühlungshilfen.
(10) Nebenabreden und Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.
(11)Bei der Beschaffung von Text und Bilder garantiert der Kunde der Firma Sasportas 2 UG, dass die Inhalte von Rechten Dritter frei sind und keine Urheberrechte verletzt werden. Ersatzansprüche und, oder juristische Schritte gegen Sasportas 2 UG sind ausgeschlossen.
(12) Die kostenlose Beratung tritt nur in Kraft, wenn ein Auftrag abgeschlossen wurde.
(13) Bitte beachten Sie, dass manche Folien, Kunststoff-Schilder, oder LED-Schilder von Fremd-Lieferanten erstellt werden können. Material-Lieferung kann verzögert werden.
Es kann daher zum Verzug des Liefertermins kommen. Bei Änderungen oder Garantiefällen müssen die Lieferzeiten bzw. Termine des jeweiligen Lieferanten in Betracht genommen werden.
(14) Möchte der Kunde Folien für einen speziellen Zweck verwenden, muss er die Efektivität selbst prüfen. Wir können dafür keine Haftung übernehmen.
(15) Wir empfehlen die Verwendung von Schutzlaminat. Keine Farbhaftung für Folien ohne Schutzlaminat.
(16) Der Druck bzw. die Verklebung einer Klebefolie erfolgt nach laufenden Quadratmeter. Jeder anfangende Meter wird als volle Quadratmeter berechnet – vertikal und horizontal.
(17) Mit der Auftragserteilung verpflichtet sich der Kunden, die üblichen Toleranzabweichungen zu berücksichtigen (Druck, Zuschnitt, Verklebung, Anbringung)
(18) Verklebung von Folien: bitte beachten Sie, dass 100-prozentigen Staubausschluss nicht garantiert werden kann. Die Verklebung wird unter Beachtung der Sauberkeit durchgeführt. Es muss allerdings Staub, oder Wind vor Ort in Betracht genommen werden.